
Schon im Oktober wurde der 20-jährige Syrer verurteilt, doch das brachte keinerlei Wirkung. Seit dem 1. November steht er erneut im Verdacht, eine Diebstahlshandlung begangen zu haben. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Auf sein Konto sollen Körperverletzungen, Diebstähle und ein schwerer Raub gehen.
Auch dieses Beispiel zeigt, dass eine Abschiebung unmittelbar nach der ersten Straftat erfolgen muss. Wir fordern daher: Kriminelle Ausländer raus!