
Am 1. Juli 2018 ist die neue Verwaltungsrichtlinie des Vogtlandkreises in Kraft getreten. Darin heißt es: „Für die Gewährung von Absenkungen in Bezug auf die Anzahl der Kinder sind nur die Kinder zu zählen, die dieselben Eltern/Adoptiveltern haben.“ Normalerweise erhalten Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen für das 2. Kind 40 %, für das 3. Kind 80 % und für das 4. Kind 100 % ermäßigt. Doch aufgrund der neuen Regelung gilt dies nicht mehr, wenn ein Geschwisterkind von einem anderen Vater ist. Für das Kind muss der volle Satz gezahlt werden. Amtsleiterin Gabriele Paul äußerte sich wie folgt: „…theoretisch stünden solche Familien finanziell ja besser da, weil sie neben dem Einkommen der neuen Lebenspartner zusätzlich noch Unterhaltsansprüche hätten.“ Diese Aussage ist eine bodenlose Frechheit. Es gibt so viele Mütter, aber auch Väter, die keinen oder nur einen geringeren Unterhalt erhalten und denen zusätzliche Kosten entstehen.
Natürlich wünschen sich wohl alle Paare die Kinder bekommen, dass die Beziehung hält und man gemeinsam mit der Familie glücklich wird. Doch ist das eben nicht immer so und dann darf unter keinen Umständen die Erziehung der Kinder aufgrund finanzieller Aspekte benachteiligt werden.
Gegen diese Entscheidung klagten drei Familien und bekamen am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz Recht. Die Kommunen müssen ihnen die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten. In dem Verfahren erläuterte das Gericht, dass sich der Vogtlandkreis über ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen hinweggesetzt hat. Im Februar letzten Jahres wurde darüber schon zu Gunsten einer Familie aus Dresden geurteilt.
Den Kita-Rabatt bekommen jedoch im Moment nur die drei Familien, die gegen die neuen Richtlinien Klage einlegten und am Dienstag gewannen. Der Vogtlandkreis will erst einmal in Ruhe alles klären und schauen wie es weitergeht. Diese bodenlose Frechheit ist nicht hinnehmbar. Daher raten wir allen Familien, die die Vergünstigung nicht erhalten, mit ihrem Kita-Gebührenbescheid zu einem Rechtsanwalt zu gehen und prüfen zu lassen, Klage einzureichen. Gerne berät Sie auch unsere Rechtsabteilung von der Partei DER III. WEG. Nehmen Sie unter spvogtland@gmx.de Kontakt mit uns auf, oder kommen Sie zu unserer Bürgersprechstunde (Mittwochs 10 Uhr bis 19 Uhr in der Pausaer Str. 130, 08525 Plauen oder Freitags 10 Uhr bis 15 Uhr, Lange Str. 5, 08525 Plauen).
Unser Kreisrat Tony Gentsch (DER III. WEG) wird das Thema zur Kreistagssitzung am 12. September 2019 zur Sprache bringen und den Vogtlandkreis dazu auffordern, die Verwaltungsrichtlinie zu ändern und zu viel gezahlte Gebühren an die Betroffenen zurückzuzahlen.